Pressespiegel zur Schulentwicklung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmenden an Veranstaltungen und der Firma Systemische Schul-Innovation. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung oder einem Teilnahmevertrag ausgewiesen sind. Abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Teilnahmebedingungen haben dann keine Gültigkeit.

§ 2 Teilnahme

1. Die Teilnahme an Veranstaltungen von Systemische Schul-Innovation  steht allen Interessierten offen.

2. In besonderen Fällen können Zugangs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sein.
 

§ 3 Anmeldung

1. Für Seminare und Kurse ist eine Anmeldung nötig. Das Anmeldeverfahren kann variieren und ist in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung beschrieben.
2. In der Regel erhalten die Teilnehmenden eine Anmeldebestätigung. Sie ist jedoch nicht Bedingung für die Verbindlichkeit Ihrer Anmeldung. Wenn Teilnehmende sich online anmelden, erhalten Sie eine  Bestätigung. Systemische Schul-Innovation,  Aachen wird Teilnehmende benachrichtigen, falls die Veranstaltung bereits ausgebucht ist oder ausfällt.

3. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

4. Vorträge und sonstige Veranstaltungen für die keine Anmeldung erforderlich ist, sind gesondert gekennzeichnet.

5. Es besteht von Seiten der Teilnehmenden kein Anspruch auf eine/n bestimmte/n Dozent/in bzw. Seminarleiter/in.
 

§ 4 Beginn und Dauer

Beginn und Dauer der Veranstaltungen und die Unterrichtsorte werden auf der Homepage, der Programmübersicht und in den jeweiligen Einzelausschreibungen veröffentlicht.

§ 5 Teilnahmekosten

1. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren und ggf. Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

2. Die Teilnahmekosten sind vor Veranstaltungsbeginn fällig. Die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Teilnahmekosten besteht auch dann, wenn die Veranstaltung nur teilweise besucht wird.

§ 6 Nichtdurchführung, Rücktritt, Kündigung und Abbruch der Veranstaltung

1. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist es nicht möglich ein Seminar programmgemäß durchzuführen, aus Gründen, die nicht von Systemische Schul-Innovation zu vertreten sind, so kann eine Veranstaltung  abgesagt werden.

2. Bei einer Absage von Veranstaltungen werden bereits an Systemische Schul-Innovation geleistete Zahlungen voll erstattet.

3. Bis 4 Wochen vor Kursbeginn entstehen lediglich 30 € Bearbeitungskosten, bis 2 Wochen vorher werden 50% der Teilnahmekosten, danach wird der Gesamtbetrag einbehalten oder nachgefordert. Diese Bedingungen gelten auch im Krankheitsfall oder bei Kurswechsel. Wird Ersatz gestellt, entfallen die Kosten bis auf die Bearbeitungskosten. Stornierungen bedürfen der Schriftform und sind unter Einhaltung der Fristen an das Systemische Schul-Innovation zu richten.

§ 7 Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten werden über EDV unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert. Genaue Angaben zu Anrede, Name, Adresse und Geburtsdatum sind zur Bearbeitung der Anmeldung erforderlich. Die Telefonnummer und Emailadresse ist für organisatorische Zwecke hilfreich. Die Daten werden genutzt, um Kunden über Veranstaltungen von Systemische Schul-Innovation zu informieren. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zur Durchführung der Veranstaltung zulässig.

§ 8 Haftung

1. Eine Haftung für Unfälle, Sach- und Personenschäden, Verlust von Gegenständen bei der An- und Abreise sowie während der Veranstaltung wird von Systemische Schul-Innovation nicht übernommen, es sei denn dass der Schaden von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Jede/r Teilnehmer/in trägt die volle Verantwortung für sich und ihre/seine Handlungen in der Veranstaltung.

2. Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Krankheit des/der Referentin sowie sonstige Fälle von höherer Gewalt, die Systemische Schul-Innovation  nicht zu vertreten hat, befreien Systemische Schul-Innovation  für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist Systemische Schul-Innovation  nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.

§ 9 Sonstiges

1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform

2. Die Veranstaltungen von Systemische Schul-Innovation finden in unterschiedlichen Tagungshäusern und Veranstaltungsstätten statt. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist zu beachten.

§10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganze oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen.

Stand: 10.01.2010